Was heisst das überhaupt?
Das Statut (von lateinisch statutum = Festsetzung), oft auch im Plural (Statuten) gebraucht, bezeichnet:
* eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
* einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konsituiert (statuiert), siehe Statut (Völkerrecht)
* in der Terminologie des Internationalen Privatrechts diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Internationales Privatrecht
* eine Satzung, insbesondere im Plural Statuten die Satzung eines privatrechtlichen Vereins
* im österreichischen Kommunalrecht bisweilen auch eine Rechtsverordnung der staatlichen Exekutive
* im italienischen Verfassungsrecht die Verfassung der Regionen
Jedes Mitglied erkennt die Statuten mit der Mitgliedschaft an! Sie sind verbindlich!
An der Hauptversammlung 08.März 2017 wurden die neuen Statuten einstimmig angenommen und treten ab sofort in Kraft! Die alten Statuten sind nicht mehr gültig und können vernichtet werden!
Der Vorstand